Die Hüfte ist wesentlich an fast allen alltäglichen Bewegungsabläufen beteiligt – ist sie eingeschränkt, können Betroffene Sport und Alltag nicht wie bisher bewältigen. Schmerzen machen sich nicht nur im Hüftgelenkt selbst bemerkbar, sondern strahlen häufig auch in die Wirbelsäule und das Knie- oder Fußgelenk aus. Durch den Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks kann die Bewegungsfreiheit wieder völlig hergestellt werden.
Ihr Arzt kann Ihnen den Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks aufgrund verschiedener Erkrankungen und nach manchen Unfällen empfehlen. Die Beurteilung durch einen Orthopäden ist erforderlich.
Der häufigste Grund für eine Hüftgelenksoperation ist eine Abnutzung des Gelenks. Bei der sog. Koxarthrose nimmt die Knorpelmasse im Hüftgelenk mit der Zeit ab und das Gewebe verändert sich. Dadurch kommt es zu einer Schädigung des Knochen, der Gelenkskapsel sowie der Gelenksschleimhaut. In der Regel treten Beschwerden ab 60 auf, besonders häufig wird eine Diagnose um das 70. Lebensjahr gestellt.
Je nach Lebensstil ist eine Koxarthrose jedoch schon deutlich früher möglich. Regelmäßiger Sport in der Freizeit schützt die Gelenke, extremer Leistungssport kann dahingegen die Abnutzung beschleunigen. Deshalb ist bei Leistungssportlern das Hüftgelenk bisweilen schon mit 50 strapaziert. Auch starkes Übergewicht fördert den frühzeitigen Abrieb des Hüftgelenksknorpels.
Bei einer sogenannten Hüftgelenkdysplasie ist eine Fehlstellung des Hüftgelenks bereits angeboren, wodurch es schneller zu einer Abnutzung kommt. In diesem Fall machen sich Beschwerden bereits früher im Leben bemerkbar, häufig schon im Alter zwischen 30 und 40.
Nach einem Sturz oder Unfall kann das Hüftgelenk so beschädigt sein, dass ein operativer Austausch sinnvoll erscheint.
Die ersten Anzeichen für ein beschädigtes Hüftgelenk werden oftmals nicht sofort erkannt, da der Verlauf einer Abnutzung schleichend ist und Schmerzen nicht immer im Gelenk selbst auftreten. Die Volkskrankheit "Rückenschmerzen", aber auch Knieschmerzen, sind oftmals auf ein abgenutztes Hüftgelenk zurückzuführen, doch der Weg bis zu einer korrekten Diagnose beträgt oft mehrere Monate oder Jahre. Häufig werden Schmerzen im Bewegungsapparat zunächst mit Schmerzmitteln, Infiltrationen, Physiotherapie oder Heilgymnastik therapiert, bevor der Orthopäde das abgenützte Hüftgelenk als Ursache erkennt. Ein Röntgen und / oder MRT bringen schließlich eine sichere Diagnose, da eine Abnutzung des Gelenks bildlich sichtbar gemacht wird.
Betroffene sehen den operativen Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks häufig als "letzten Ausweg", nachdem andere Therapien keine Linderung gebracht haben. Dabei ist ein längeres Aufschieben einer notwendigen Operation nicht sinnvoll, da ein einmal abgenutztes Gelenk sich nicht regenerieren kann. Wartet der Patient zu lange mit der Operation, kommt es zu einer Verschlechterung des Ganges und einem verstärkten Muskelabbau, was durch einen rechtzeitigen Eingriff verhindert werden kann. Deshalb raten viele Orthopäden mittlerweile zu einer baldigen Operation, um dem Betroffenen möglichst schnell die volle Bewegungsfreiheit zu ermöglichen und die Reha zu erleichtern.
Vor einer Hüftgelenksoperation erfolgt eine internistische Untersuchung, die Herz und Kreislauf auf Funktionsfähigkeit überprüft. Dadurch wird abgeklärt, ob der Betroffene gesund genug ist, eine Vollnarkose problemlos zu überstehen. Gibt der Internistoder Anästhesist seine Freigabe, kann ein Operationstermin vereinbart werden.
Bei der Hüftgelenksoperation wird das abgenützte oder beschädigte Hüftgelenk unter Vollnarkose, seltener auch unter Kreuzstich (Periduralanästhesie), teilweise entfernt und durch ein künstliches ersetzt. Eine Eigenblutvorsorge ist meist nicht nötig, da während der Operation verlorenes Blut aufgesammelt und wiederverwendet wird. Die Operationszeit beträgt zwischen ein und 2 Stunden. Dabei werden zunächst der künstliche Gelenk Schaft mit dem körpereigenen Knochen verbunden, sowie Gelenkkopf und Gelenkpfanne eingesetzt. Anschließend werden eventuell durchtrennte Sehnen und Muskeln wieder verbunden und der Hauteinschnitt vernäht.
Der operative Einschnitt kann von vorne, seitlich oder von hinten erfolgen, wobei der Zugangsweg von vorne einen kürzeren und sichereren Heilungsverlauf ermöglicht. In der Vergangenheit wurde ausschließlich über einen großen Haupteinschnitt von der Seite operiert. Heute besteht jedoch die Möglichkeit einer minimal invasiven Operation, bei der beteiligte Muskeln und Sehnen lediglich verschoben, nicht aber durchtrennt werden. Dadurch wird die Heilungszeit verkürzt sowie das Komplikationsrisiko deutlich reduziert.
Die Operationsmethode hängt von dem jeweiligen Chirurgen ab. Im Vorfeld der Operation sollten Patienten daher abklären, ob der angedachte operative Zugangsweg mit ihren Vorstellungen übereinstimmt und wie dieser sich auf die Regenerationszeit nach der Operation auswirkt.
Neben der Operationsmethode kann auch das verwendete Material des Implantats gewählt werden. In jedem Fall wird ein zunächst ein Gelenk Schaft aus zementfreiem Metall und eine Pfanne in den Knochen eingesetzt, das mit diesem verwächst. Die eingesetze Materialpaarung setzt sich aus dem Gelenkkopf und der Gelenkpfannen-Einlage zusammen und kann zu einem späteren Zeitpunkt operativ ausgetauscht werden, wenn dies durch eine Abnutzung des Materials nötig werden sollte. So ergeben sich 3 verschiedene Gelenkspaarungen, die aufgrund der Materialbeschaffenheit eine unterschiedlich lange Lebensdauer aufweisen.
Diese Materialien können zum Einsatz kommen:
Bei der Metall-Metallpaarung kann das Metall mit der Zeit lose werden, es kommt zu einer Lockerung des künstlichen Gelenkes. Eine sogenannte „Metallose“ führt in der Regel zu Entzündungen. Diese Technik sollte daher vermieden werden.
Bei der Keramikkopf-Polyethylenepaarung kann es zu einem Polyethyleneabrieb kommen. Die Lebensdauer dieses Materials beträgt etwa 15 Jahre. Eine Entzündung durch diesen Kunststoffabrieb kann zur Problemen führen.
Die Keramikkopf-Keramikpfannenpaarung gilt als am langlebigsten. Sie kann in der Regel 25 - 30 Jahre im Körper verbleiben, bevor sie getauscht werden muss. Hier sind keine entzündlichen Begleiterscheinungen durch das Material bekannt.
Bei manchen minimal invasiven Operationsmethoden ist es bereits am Tag nach der Operation möglich, aufzustehen und das betroffene Bein vorsichtig zu belasten. Sobald das möglich ist, sollte bereits das Gehen an Krücken geübt werde. Nach 3 - 5 Tagen kann der Patient schon Stiegen steigen. Eine Woche nach der Operation ist frühestens eine Entlassung möglich. Bei invasiveren Operationstechniken von der Seite treten Komplikationen öfter auf, weshalb sich der stationäre Spitalsaufenthalt verlängern kann.
Nach dem Krankenhausaufenthalt ist eine Reha zu empfehlen. Diese kann stationär oder ambulant erfolgen, beinhaltet jedoch in beiden Fällen 2 Elemente:
Der Ersatz des Hüftgelenks durch ein künstliches Gelenk sollte von einem orthopädischen Chirurgen durchgeführt werden, der idealerweise mindestens 70 - 100 Operationen pro Jahr vornimmt.
Bereits vor der Operation kann der Patient mit einem geschulten Physiotherapeuten das Gehen auf Krücken üben. Dadurch werden Mobilisierungstechniken eingelernt, die nach der Operation zum Einsatz kommen können. So kann der Patient das Hüftgelenk schon bald nach der Operation wieder bewegen, was die Durchblutung fördert und somit die Heilung beschleunigt. Regelmäßige postoperative Lymphdrainagen reduzieren zudem die Gewebsschwellung.
In der Regel wird ein künstliches Hüftgelenk die Lebensqualität des Patienten wesentlich erhöhen. Der Patient muss jedoch gesundheitlich stabil genug für eine Operation mit Vollnarkose sein. Während der Rehabilitationsphase müssen zudem die Muskeln aktiv wieder aufgebaut werden, um eine gute Mobilität zurückzuerhalten. Die Haltbarkeit beträgt je nach verwendetem Material 15 bis 30 Jahre.
Ist der Hüftgelenksersatz medizinisch indiziert, werden die Kosten im allgemeinen, öffentlichen Krankenhaus vollständig von der Krankenkasse getragen. Ausnahmen bestehen bei Patienten mit BVA, KFA, SVA und manchen anderen Krankenkassen, bei Zusatzversicherten und Privatpatienten. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse.