Seit der Einführung des Mutter-Kind-Passes 1974 in Österreich ist die Müttersterblichkeit deutlich gesunken. 5 große ärztliche Checks sollen sicherstellen, dass es Mutter und Baby während der Schwangerschaft gut geht, sowie mögliche Risikofaktoren, Infektionen und Entwicklungsverzögerungen frühzeitig sichtbar machen. Der Mutter-Kind-Pass steht jeder werdenden Mutter mit Wohnsitz in Österreich zu – egal, ob sie krankenversichert ist oder nicht. Alle darin aufgeführten Untersuchungen sind kostenfrei. Diese (Ausnahme Ultraschall und Hebamme) sind zugleich Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
Ein kleines gelbes Heftchen begleitet ein Kind ab den ersten Wochen im Bauch der Mutter bis zu seinem 5. Lebensjahr. Meist bekommen werdende Mütter den Mutter-Kind-Pass von ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen ausgehändigt, wenn die Schwangerschaft dort bestätigt wird. Darin werden vom ersten Herzschlag an alle für Mutter und Kind notwendigen Untersuchungen und deren Ergebnisse festgehalten. Der Pass, der ständiger Begleiter einer werdenden Mutter sein sollte, stellt sicher, dass alle behandelnden Ärzte und Hebammen über wichtige Details wie Schwangerschaftswoche, mögliche Erkrankungen und Probleme auf einen Blick im Bild sind.
Die Kosten dafür trägt die jeweilige Krankenkasse, sofern sie bei Vertragsärzten durchgeführt werden. Dazu zählen
Ist eine Schwangere nicht krankenversichert, kann sie bei der für ihren Wohnort zuständigen Gebietskrankenkasse einen Anspruchsbeleg ausfüllen lassen und mit diesem einen Vertragsarzt in Anspruch nehmen.
5 Untersuchungen fallen in das Mutter-Kind-Pass-Screening. Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes muss durch Einträge im Mutter-Kind-Pass nachgewiesen werden, dass alle Untersuchungen während der Schwangerschaft und in den ersten 14 Lebensmonaten wahrgenommen wurden.
Folgende Untersuchungen sind im MUKI-Pass vorgesehen:
Harnuntersuchung auf Eiweiß, Glukose oder Bakterien, um Infektionen und Risiken festzustellen
Messen von Gewicht und Blutdruck
Gynäkologische Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft
Blutuntersuchung inklusive Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
Bestimmung des Hämoglobinwertes (Farbstoff in den roten Blutkörperchen) und des Hämatokrits bzw. Erythrozytenzahl (Anteil der roten Blutkörperchen) – beides können Hinweise auf einen Eisenmangel sein
Toxoplasmosetest (Infektionskrankheit)
Bestimmung des Rötelnantikörpertiters und einer eventuellen Syphilis-Infektion (Geschlechtskrankheit)
Ausführliche Untersuchung (Anamnese), um Risikofaktoren für Mutter und Kind zu erheben und mögliche weitere Untersuchungen festzulegen
Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.
Die Ultraschalluntersuchungen sind möglich, aber für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes nicht zwingend vorgeschrieben. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind beim behandelnden Arzt zu bezahlen. Viele Ärzte bieten eine Pauschale an, dafür dass werdende Eltern ihr Baby jedes Mal zu sehen bekommen. Diese bewegt sich häufig zwischen 50 und 200 €.
Bei Risikoschwangerschaften oder bei Verdacht auf Komplikationen wie Fehlbildungen finden die Kontrolluntersuchungen in einem engeren Abstand statt. Medizinisch notwendige Untersuchungen, auch Methoden der Pränataldiagnostik, werden dann von der Krankenkasse übernommen.
Seit 1. November 2013 können Frauen zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen einen Besuch bei einer beim Hebammengremium registrierten Hebamme kostenlos in Anspruch nehmen.
Die Schwangerenvorsorge durch Hebammen ist optional und muss für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes nicht nachgewiesen werden.