Wer bei den ersten Anzeichen einer Hörverminderung oder bei etwaigen Verschlechterungen des Hörens rasch reagiert, kann von den mittlerweile sehr guten Behandlungsmöglichkeiten profitieren. Durch eine möglichst frühe Diagnose und einen raschen Therapiestart können Folgeprobleme der Schwerhörigkeit oft verhindert werden.
Die Therapie der Schwerhörigkeit richtet sich nach der Ursache der Hörminderung. Es kommen sowohl medikamentöse (z.B. abschwellende Nasentropfen oder Schleimlöser) als auch operative Maßnahmen (z.B. Tympanoplastik) sowie verschiedene Arten von Hörgeräten zum Einsatz. Moderne Hörgeräte können unterschiedliche Defizite ausgleichen und auf verschiedene Lebenssituationen abgestimmt werden.
Da das Gehirn die Fähigkeit, Geräusche oder Sprache zu verarbeiten, verlernen kann, sollte eine Therapie mit einem Hörgerät möglichst frühzeitig erfolgen. Auch für Tinnitus-Betroffene bringt ein Hörgerät Vorteile: Es macht Sprache und Klänge hörbar und lässt oftmals gleichzeitig die typischen Tinnitus-Geräusche in den Hintergrund treten.
Ein Hörgerät wird lebenslang getragen, da sich die Hörleistung in der Regel nicht verbessert. Betroffene erlernen mit dem Hörgerät ein "neues Hören", an das sie sich im Laufe der Therapie gewöhnen.
Nicht jede Art von Hörverlust kann durch ein Hörgerät ausgeglichen werden. Grundsätzlich eignet sich eine Therapie für Betroffene, die eine dieser drei Arten von Hörschwäche aufweisen:
Andere Ursachen eines Hörverlustes, zum Beispiel eine Störung der zentralen Verarbeitung des Gehirns durch eine Hirnverletzung oder durch psychische Störungen, werden anders therapiert.
Bei Schwerhörigkeit ist die erste Anlaufstelle der Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenerkrankungen. Er erstellt eine umfassende Diagnose, um welche Art, Intensität und Ursache der Schwerhörigkeit handelt. HNO-Facharzt und Audioakustiker arbeiten eng zusammen. Der Hörgeräteakustiker empfiehlt, auf Basis der ärztlichen Diagnose, ein geeignetes Gerät und passt dieses an. Nach einer etwa vierwöchigen Gewöhnungszeit untersucht der HNO-Arzt nochmals, ob Gerät, Einstellung etc. der Indikation angepasst sind.
Jedes Hörgerät besteht aus drei Elementen, die in sehr kleinen kompakten Geräten vereint werden:
Ein modernes Hörgerät kann unterschiedliche Defizite ausgleichen und fein auf verschiedene Lebenssituationen abgestimmt werden. Die wichtigsten Funktionen:
Man unterscheidet:
Auch modernste Technik kann das ursprüngliche Hörvermögen bis heute nicht ersetzen, denn der Gehörsinn des Menschen ist komplex aufgebaut. Oberstes Ziel einer Hörgeräte-Versorgung ist immer, den Betroffenen möglichst gut und lange am sozialen Leben teilhaben zu lassen – und allem voran das Verstehen von Sprache zu ermöglichen.
Die Kosten für die Hörgeräte-Therapie sind unterschiedlich. Ein Taschenhörgerät kostet rund 700 Euro, ein HdO zwischen 700 und 1.800 Euro und ein IdO zwischen 900 und bis zu 2.000 Euro oder sogar mehr, je nach Ausführung. Die Krankenkasse kommt für jeweilige Standardausführungen (Basisversorgung) auf – je nachdem, was zur Herstellung bzw. Wiederherstellung des Kommunikationsvermögens im beruflichen und privaten Bereich erforderlich ist.
Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen gelten folgende Voraussetzungen:
Alle fünf bis sechs Jahre (durchschnittliche Lebensdauer eines Hörgeräts) besteht ein Anspruch auf ein neues Hörgerät.
Implantierbare Hörhilfen wie zum Beispiel Cochlea-Implantate, Mittelohr- oder Hirnstamm-Implantate sind keine Hörgeräte im herkömmlichen Sinn. Ihre Funktion unterscheidet sich von gängigen Hörgeräten, indem die Signalübertragung nicht den Umweg über einen Luftschlauch macht, sondern direkt auf das Innenohr oder den Hörnerv überträgt. Man unterscheidet:
Cochlea-Implantate kommen hauptsächlich für Menschen mit hochgradiger Schwerhörigkeit infrage, bei denen ein Hörgerät für das Verstehen von Sprache nicht mehr ausreicht. Auch bei Babys und Kleinkindern, die mit einer hochgradigen Schwerhörigkeit zur Welt kommen, ist ein Cochlea-Implantat eine Therapie-Möglichkeit. Die Voraussetzung ist allerdings, dass der Hörnerv funktioniert. Dies wird im Rahmen der Voruntersuchungen festgestellt.
Bei Erwachsenen, die plötzlich ertauben bzw. deren Schwerhörigkeit so weit fortgeschritten ist, dass das Sprachverstehen zu stark eingeschränkt ist, lautet die klare Empfehlung, sich möglichst bald für ein Implantat zu entscheiden. Denn je länger eine Schwerhörigkeit besteht, desto eher kommt es zu neurologischen Veränderungen, die bei einer späteren Rehabilitation wieder rückgängig gemacht werden müssen. Je kürzer die Zeit bis zur Versorgung mit einem CI – desto größer ist deshalb der Therapieerfolg.
Ein Cochlea-Implantat besteht aus mehreren Teilen. Außen am Kopf bzw. hinter dem Ohr sitzt der Sprachprozessor mit den Mikrofonen und der Spule. Unter der Haut liegt das Implantat. Der Elektrodenträger, der in die Cochlea im Innenohr eingeführt wird, ist mit dem Implantat verbunden. Das Cochlea-Implantat ersetzt die verloren gegangene Funktion des Innenohrs, Reize an den Hörnerv weiterzuleiten. Die Mikrofone am Sprachprozessor nehmen Schallschwingungen auf. Im Prozessor werden diese in elektrische Signale umgewandelt und dann von der Spule per Radiowellen durch die Haut zum innenliegenden Implantat übertragen. Von dort geht die Information weiter zum Elektrodenträger in der Cochlea. Durch die elektrischen Impulse der Elektroden wird der Hörnerv angeregt – im Gehirn entsteht ein Höreindruck.
Nach einem ersten Beratungsgespräch mit dem HNO-Arzt wenden sich Betroffene an eine Implantationsklinik. Dort finden umfassende Voruntersuchungen statt, um die Eignung des Betroffenen für ein CI festzustellen. Nach der Operation bleiben Betroffene für einige Tage im Spital. Eine Cochlea-Implantat-Operation ist für HNO-Chirurgen inzwischen ein Routineeingriff und Komplikationen treten nur äußerst selten auf.
Ein paar Tage bis Wochen nach der Implantation erfolgt die Aktivierung des Implantates an der jeweiligen Klinik. Der Sprachprozessor wird von einem Audiologen individuell für den CI-Träger angepasst und im Laufe der nächsten Monate immer wieder nachjustiert. Das noch ungewohnte Hörerlebnis mit dem Cochlea-Implantat entwickelt sich nun langsam, aber stetig. Der Sprachprozessor wird dazu regelmäßig den Veränderungen des Hörempfindens angepasst.
Es liegt nun am Träger des Cochlea-Implantats, zu lernen, die neuen Hörwahrnehmungen zu interpretieren und mit dem Sprachprozessor und eventuellen Zusatzgeräten umzugehen.
In Österreich trägt in der Regel die implantierende Klinik die Kosten für die Implantation und das Implantat-System.
Ein Knochenleitungs-Implantat besteht aus drei Komponenten: Einem Soundprozessor, einem aktiven Implantat und einem kleinen Titanimplantat. Das Titanimplantat wird im Knochen verankert. Der Soundprozessor nimmt den Schall aus der Luft auf und analysiert das Signal digital. Das verarbeitete und verstärkte Signal wird zum aktiven Implantat unter der Haut gesendet. Ein sogenannter Wandler vibriert und sendet die Schwingungen über das Implantat in den Knochen. Die Schwingungen werden in das Innenohr weitergeleitet, in elektrische Impulse umgewandelt und an das Gehirn übertragen, welches sie als Schall interpretiert. Bei Schallleitungs-Schwerhörigkeit, kombinierter Schwerhörigkeit und einseitiger Taubheit weisen Knochenleitungs-Implantate gute Erfolge auf.
Wenn die Entscheidung für ein Knochenleitungs-Implantat gefallen ist, gilt es, mit dem behandelnden HNO-Arzt die weiteren Schritte für die Implantierung vorzubereiten. Dabei ist er die Schnittstelle zwischen Spital und dem Patienten. Die Operation selbst ist ein kleiner Routineeingriff. Die postoperative Pflege besteht lediglich in einem Verbandwechsel bei Bedarf, bis die Operationsstelle wieder ganz verheilt ist. Wichtig ist es jedoch, Nachsorgetermine wahrzunehmen, diese können auch für aufkommende Fragen genützt werden.
Unter bestimmten Umständen können chirurgische Maßnahmen für Besserung sorgen.
Hier sind insbesondere drei Eingriffe relevant: