Die Durchführung kann in Form eines Ruhe-EKG, eines Belastungs-EKG oder eines Langzeit-EKG (24-Stunden- EKG) vorgenommen werden. Für die Untersuchung werden Elektroden an Oberkörper und Extremitäten angebracht, die sogenannten EKG-Ableitungen. Ein EKG ist eine risiko- und schmerzlose Untersuchung.
Am häufigsten kommt das Ruhe-EKG zum Einsatz. Das Langzeit-EKG und das Belastungs-EKG sind Sonderformen.
Ein EKG kann sowohl im Krankenhaus als auch von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden. Die Messung selbst wird in den meisten Fällen vom Pflegepersonal oder von ärztlichem Hilfspersonal vorgenommen. Die Auswertung erfolgt durch den behandelnden Arzt.
Ein EKG ist völlig ungefährlich, es werden lediglich die eigenen Stromimpulse aufgezeichnet und kein elektrischer Einfluss auf den Patienten ausgeübt.
Bei Krankheitsverdacht werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Für ein EKG in einem Krankenhaus ist eine Überweisung nötig. Diese ist ab Ausstellungsdatum für einen Monat gültig.