Das Untersuchungsmaterial wird von der Haut- oder Schleimhautoberfläche verschiedener Körperregionen mit Wattetupfer oder Handinstrument (z.B. Spatel) entnommen. Diese abgenommenen Körperzellen werden in einem Labor untersucht, Körperzellen vom Pathologen, Entzündungserreger im mikrobiologischen Labor. Der Abstrich kommt zum Beispiel als PAP-Abstrich beim Frauenarzt, beim HNO-Facharzt als Nasenabstrich zur Diagnosestellung bei Grippe oder bei fehlendem Ansprechen auf eine Therapie bei Infektionen zum Einsatz. Ein Abstrich hat keine Risiken oder Nebenwirkungen.
Es wird unterschieden zwischen mikrobiologischen (Nachweis von Keimen), zytologischen (Suche nach Krebszellen oder Vorstufen, Entzündungen) und DNA-Abstrichen (Viren). Mit einem Wattestäbchen oder einem Holzspatel werden oberflächliche Schleimhautzellen vom Körper entnommen und in ein Labor geschickt.
Beispiele für einen zytologischen Abstrich
Beispiele für einen mikrobiologischen Abstrich
Je nachdem welcher Abstrich gemacht werden soll, sind verschiedene Fachärzte dafür zuständig.
Bei einem Abstrich gibt es keine Risiken oder Nebenwirkungen für den Patienten.