Zur Diagnosestellung von Diabetes mellitus wird auch der Blutzucker aus dem Venenblut bestimmt. Bei Verdacht auf Hypoglykämie oder Hyperglykämie (Situationen mit dringendem Handlungsbedarf!) ist mit der (Selbst-)Messung in Sekundenschnelle das Ergebnis vorhanden. Zusätzlich zu Eigenmessungen wird die Blutzuckereinstellung vom Arzt auch durch die Messung des Blutzuckers im Venenblut und den Langzeitzucker (Hba1c) kontrolliert.
Für eine Blutzuckermessung wird eine geringe Menge Blut benötigt. Das Blut wird seitlich (dort ist es weniger schmerzhaft) von der Fingerkuppe entnommen. Vor der Entnahme die Hände gründlich mit Seife waschen, sorgfältig abtrocknen. Desinfektionsmittel zur Reinigung sind nicht notwendig.
Es macht durchaus Sinn, die Durchblutung der Finger durch Reiben oder Wärmeanwendung zu erhöhen. Mithilfe einer Stichlanzette (spezielle Stechhilfen) wird einmal zugestochen. An sich kann der erste Bluttropfen verwendet werden, nur wenn eine Reinigung der Hände nicht möglich ist, sollte es der zweite sein.
Je nach dem, um welches Blutzuckermessgerät es sich handelt, wird der Teststreifen vor oder nach der Blutentnahme ins Messgerät eingelegt. Innerhalb weniger Sekunden zeigt ein Signalton das Ergebnis an.
Die Zeiten und Häufigkeiten für eine Blutzuckermessung sind individuell unterschiedlich und werden mit dem behandelnden Arzt vereinbart.
Die Normwerte von Blutzucker aus der Fingerkuppe liegen nüchtern bei unter 100 mg/dl (5,6 mmol/l). Liegt der Blutzucker bei einer einmaligen Messung über diesen Richtwerten, so ist das noch kein Nachweis für das Vorliegen von Diabetes mellitus. Die Diagnose Diabetes wird nie aufgrund von Messungen mit Geräten zur Selbstkontrolle gestellt, sondern nur aus Werten von venösem Blut, die in qualitätsgesicherten Labors gemessen wurden.
Die Diagnose gilt nach den neuesten Erkenntnissen dann als gesichert, wenn zweimal ein Nüchternwert über 126 mg/dl gemessen wurde, oder ein Hba1c über 6,5 %. Eine Erkrankung an Diabestes ist wahrscheinlich, wenn ein zufällig gemessener Wert über 200 mg/dl liegt. Der Begriff nüchtern ist dabei streng zu nehmen, denn auch bei gesunden Menschen steigt der Blutzucker nach der Nahrungsaufnahme an.
Diagnosestellung erfolgt immer durch den Arzt, und der Wert muss aus Venenblut im Labor bestimmt werden! Abgesehen von möglichen leichten Schmerzen beim Stechen zur Blutabnahme, birgt die Blutzuckermessung keine Risiken oder Nebenwirkungen für den Patienten.
Da die Blutzuckermessung einen wichtigen Punkt bei der Therapie von Diabetes mellitus und Gestationsdiabetes darstellt, gibt es auch die Möglichkeit den Blutzucker selbst zu messen. Vor der Blutentnahme sollten Sie die Hände gründlich mit warmem Wasser waschen und gründlich abtrocknen. Zuckerrückstände (z.B. nach Obstgenuss, nach einem Marmelade oder Honigbrot etc. ) an der Einstichstelle können das Messergebnis verfälschen. Die Desinfektion der Einstichstelle ist nicht nötig. Die Blutabnahme erfolgt mit einer sogenannten Stechhilfe, die ähnlich aussieht wie ein Kugelschreiber. Der Auslöseknopf betätigt eine Stichlanzette, die die Haut leicht anritzt. Sehr wenig Blut tritt aus, gerade ausreichend für einen Blutstropfen, der dann auf den Teststreifen getropft wird.
Dieser wird anschließend in das Gerät gesteckt. Im Anschluss zeigt das Messgerät die Blutzuckerkonzentration an.
Da die Teststreifen sehr feuchtigkeitsempfindlich sind, sollten Sie sie nicht mit feuchten Fingern aus der Verpackung nehmen.
Ein Blutzuckermessgerät kostet in etwa 20 bis 100 Euro. Die Kosten für Messstreifen und Lanzette werden von der Krankenkasse übernommen. Sind Sie bei einer Gebietskrankenkasse versichert, so benötigen Sie einen Verordnungsschein Ihres behandelnden Arztes auf dem die Diagnose Diabetes mellitus sowie die Therapieform vermerkt ist. Außerdem muss vermerkt sein, welche Messstreifen und Lanzetten Sie benötigen. Mit dem Verordnungsschein wenden Sie sich dann an Ihre Krankenkasse.